30 Jahre International 806 Klassenvereinigung e.V. Deutschlandoffizielle Webseite der International 806 Klassenvereinigung e.V. Deutschland
Home | Reviere | Regatten | Rangliste | Termine | Impressum | Links

Name des aktiven Menuepunktes - Hauptmenue


 Das Boot
 Satzung
 Klassenregeln
 Bildergalerie
 Tipps&Tricks
 806 Nachrichten
 Berichte
 Schwarzes Brett

 Aufnahmeformular


Als PDF Dokument:
--> Satzung
--> Klassenregeln

Satzung

INTERNATIONAL 806 KLASSENVEREINIGUNG e.V.
Deutschland

(beschlossen am 30.3.2001)

§ 1
Die International 806 Klassenvereinigung (e.V.) mit Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Segelsports der International 806 Class zu Wasser, zu Lande auf der Grundlage des Amateurgedankens für Erwachsene und Jugendliche als Freizeit - und Breitensport sowie als Leistungssport und Fahrtensegeln auf See und Binnengew ässern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch unmittelbare Tätigkeiten, die dem Segelsport dienen. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von regelmäßigen Segel-, Trainings- und Trimmkursen zu Aus – und Fortbildungszwecken theoretisch und praktisch; die regelmäßige Durchführung von Sportveranstaltungen und Regatten auf Binnengewässern mit dem Ziel, Ranglisten zu erstellen und die deutsche Meisterschaft aus zutragen unter Anwendung einheitlicher Regeln für Ausbildung , Wettsegeln, Vermessungen und Vergütungen sowie durch Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Segelsports mit der International 806 Class.

§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Klassenvereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Vorstandsmitglieder erhalten Erstattung ihrer Aufwendungen im Dienste der Klassenvereinigung, im übrigen ist die Tätigkeit der Organe der Vereinigung ehrenamtlich und unentgeltlich.
Die International 806 Klassenvereinigung verfolgt ihre Ziele ohne Rücksicht auf parteipolitische, weltanschauliche, berufliche oder sonstige Gesichtspunkte, die den Zusammenhalt der Mitglieder trennen könnten.

§ 3
Der Beitritt zur International 806 Klassenvereinigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Austritt aus der Klassenvereinigung ist nur zum Schluss des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand gegenüber spätestens 3 Monate vor Jahresende schriftlich erklärt werden.

§ 4
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und zum 1. März eines jeden Kalenderjahres fällig. Er wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Über die Höhe des Beitrages juristischer Personen entscheidet der Vorstand.
Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Jahresbeitrag entfällt die Ver-pflichtung des Vereins zur Versendung der Zeitschrift „806 Nachrichten “. Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlich er Mahnung fällige Beitragszahlungen oder sonstige fällige Zahlungen nicht leistet.

§ 5
Die Mitgliederversammlung tagt mindestens alle 2 Jahre. Sie ist durch den Vorstand einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand und bedarf der Schriftform. Die Einladungsfrist beträgt 2 - 3 Wochen. Die Tagesordnung ist mit der Einladung vorzulegen.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer sowie die Entlastung des Vorstandes. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung von Stimmen ist zulässig. Sie bedarf der Schriftform.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzu-nehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Es soll enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versamm-lungsleiters, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.

§ 6
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sechs volljähr-igen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt durch Akldamation. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehr-heit die Wahl durch Stimmkarten oder geheime Wahl beantragen.
Der Vorsitzende allein vertritt die Klassenvereinigung im Sinne des § 26 BGB. Bei seiner Verhinderung vertritt der stellvertretende Vorsitzende die Vereinigung im Sinne des § 26 BGB, und zwar eben falls allein.

Der Vorstand im Sinne dieser Satzung besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister
d) den Beiräten.

§ 7
Die International 806 Klassenvereinigung kann durch Verbandsvereine des Deutschen Segler Verbandes Ausschreibungen für Wettfahrten der Klasse veranlassen.

§ 8
Die Klassenvereinigung nimmt das Grundgesetz und die Ordnungsvor--schriften des Deutschen Segler-Verbandes zur Kenntnis und verpflichtet sich, das Verbandsrecht des DSV zu befolgen.

§ 9
Für die Auflösung der Klassenvereinigung bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Über die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Segler-Verband e.V. mit der Maßgabe, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Jugendsegelns zu verwenden.

§ 10
Änderungen dieser Satzung erfolgen durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung. Änderungen von Klassenvorschriften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Deutschen Segler-Verbandes.



    Regatten

11.09.2010
Pelle Petterson 806 Cup
Starnberger See    mehr ....

11.09.2010
Bodensee Quer
Bodensee    mehr ....

12.09.2010
Freundschaftsregatta
Bodensee    mehr ....
    Termine

29.10.2010  um: 19:00
Herbsttreffen
Ort: Restaurant Paulaner am Nockherberg, 81541 München, Hochstrasse 77
     mehr ....
 

International 806 Klassenvereinigung e.V., Deutschland
Kontakt::